Stoffinfo aus WinCHE99:Die Datenbank zur "Soester-Liste"
© Frank Wedekind, Porta Westfalica 07/99. Alle Angaben ohne Gewähr. Quelle: "Soester-Liste" 05/99.
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Datum: 27.06.2009


 

Methylacrylat

Keine Formelgrafik vorhanden

Leichtentzündlich.Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken.Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut.
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren.Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen.Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen.
Risiken und Sicherheit:
R-Sätze:
S-Sätze:
Information zu Methylacrylat
Name2: Acrylsäuremethylester
Formel: CH2=CH-COO-CH3
CAS-Nummer: 96-33-3
UN-Nummer: 1919
Gefahrensymbole: Xn F
R-Sätze: 11-20/22-36/37/38
S-Sätze 2-9-16-33
WGK: 2
Krebsgefahr DFG (A1/A2/B):
Fruchtschädigender Stoff DFG:
Erbgutgefährdend DFG:
Wirkung (H/S): S
MAK (ml/m3): 5
MAK (mg/m3): 18
MAK-Fak: I
TRK (ml/m3):
TRK (mg/m3):
Krebs:
Erbgutveränderung EU:
Fruchtschädigung  EU (R-E):
Fortpflanzung EU (R-E):
Molare Masse (g/cm3): 86,09
Dichte (g/cm3): 0,95
Smp(°C): -74
Sdt (°C): 80
Dampfdruck: 93 hPa 20 °C
Löslichkeit in Wasser: 52 g/l 20 °C
Unterricht: SI
Bezeichnung: Xn Gesundheitsschädlich (alt: Mindergiftig.) Einstufung: Nach Ergebnissen akuter Toxizitätsprüfungen oral, dermal, inhalativ sowie bei erheblichen Anhaltspunkten für mög- lichen, evtl. irreversiblen Gesundheitsschaden durch einmalige, wiederholte oder länger andauernde Aufnahme. Vorsicht: Kontakt mit dem menschlichen Körper, auch Einatmen von Dämpfen vermeiden. Gesundheitsschäden sind bei unsach- gemäßer Verwendung möglich. Bei einzelnen Substanzen ist eine krebserzeugende, erbgutverändernde oder frucht- schädigende Wirkung nicht völlig auszuschließen. Hierauf wird hingewiesen; ebenso auf die Gefahr einer möglichen Sensibilisierung. Bezeichnung: F Leichtentzündlich. Einstufung: Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt unter 21°C, die aber nicht hochentzündlich sind. Gase, auch in verflüssigter Form, mit einem Zündbereich bei Normaldruck. Stoffe und Zubereitungen, die bei Berührung mit Wasser oder feuchter Luft leichtentzündliche Gase bilden. Vorsicht: Von offenen Flammen, Funken und Wärmequellen fernhalten.
Gefahrensymbole - Erläuterungen der Einstufung:
Lagervorrat: Gefahrstoffe müssen nach Paragraph 16 Abs. 3a der GefStoffV in einem Gefahrstoffkataster erfaßt werden. Das Kataster ist bei bei wesentlichen Änderungen hinsichtlich Art und Umfang zu ergänzen. Dies gilt z.B. für: o Neuaufnahme gefährlicher Stoffe o Änderung der Einstufung gefährlicher Stoffe o gravierende Änderung der Menge Eine Überprüfung sollte regelmäßig - jedoch mind. jährlich erfolgen. Nicht mehr identifizierbare, entbehrliche. oder verbotene Stoffe sind zu entsorgen. Als Mengenangabe ist die vorrätige oder jährlich verwendete Menge in einem Raster von [x < 100g] [x < 1kg] [x < 10kg] ausreichend. Bei Stoffen mit folgenden Eigenschaften ist eine Angabe auf ein g nötig: krebserzeugend - erbgutverändernd - fortpflanzungsgefährdend (photo-)sensibilisierend - explosionsgefährlich Explosionsgefährliche Stoffe dürfen die Menge von 100g in der Schule nicht übersteigen. I = Lokal reizende Stoffe. F=als Feinstaub G=als Gesamtstaub Kurzzeitwerthöhe: 2 * MAK Kzw-Dauer: 5 Min. Momentanwert, 8x je 8h Für krebserzeugende oder erbgutverändernde Stoffe werden keine MAK-Werte aufgestellt. In der Industrie kann auf den Einsatz dieser Stoffe nicht verzichtet werden. Der TRK-Wert gibt die nach dem derzeitigen Stand der Technik erreichbare Konzentration des Stoffes in der Luft an. Ein Ausschluß von Risiken ist bei Einhaltung des Wertes nicht möglich - nur eine Risikominderung. S = Gefahr der Sensibilisierung! Die Stoffe lösen in weit überdurchschnittlichem Maße Überempfindlichkeitsreaktionen allergischer Art aus. SI = Schülerexperimente sind in der Sek I und Sek II zugelassen. AI Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt unter 21°C. 2 Wassergefährdender Stoff. 5 = Lagerung gemäß der Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (VbF). Gilt für die VbF-Klassen AI, AII und B, wenn ihr Gesamtvolumen je Sammlungsraum 20 Liter übersteigt (5 L in zerbrechlichen plus 15 L in unzerbrechlichen Gefäßen). Folgende Laborabfälle sollten jeweils in einem Behälter gesammelt werden. Die Einstufung entspricht der Empfehlung der Soester Arbeitsgruppe "Gefahrstoffe im Unterricht". Stand Dezember 1994 1 : Feste Abfälle anorganisch. 2 : Feste Abfälle organisch. 3 : Metallisches Quecksilber. 4 : Quecksilberverbindungen. 5 : Organische Lösemittel (halogenhaltig und nicht halogenhaltig). 6 : Schwermetallsalzlösungen. 7 : Chromatabfälle. 8 : Salzlösungen (Säuren und Laugen; pH-Wert auf 7 einstellen). 9 : Glasbruch (Borosilikatglas nicht zum Altglas sondern zum Hausmüll). 10 : Entwicklerlösungen. 11 : Fixierbad. 12 : Organische Lösemittel (nur F aus Kunst, Technik etc.) 13 : Ätzflüssigkeiten. 14 : Reste von Altfarben. 15 : Reste von Klebern. Abwasser : z.B. biologisch abbaubare Substanzen. Abluft : Ungefährliche gasförmige Substanzen. Hausmüll : Nur in wenigen Ausnahmefällen möglich. Aufarbeitung : Diese Substanz sollte vor der Entsorgung aufbereitet werden (z.B. durch Reduktion). 5 = O R G A N I S C H E L Ö S E M I T T E L. (halogenhaltig und nicht halogenhaltig; auch T+ und F+)
Hinweis:
Krebsgefahr (EU):
Fruchtschädigender Stoff (EU):
Beeinträchtigung der Fortpflanzungsfähigkeit (EU):
Erbgutveränderung (EU):
Krebsgefahr (DFG):
Fruchtschädigender Stoff (DFG):
Erbgutveränderung (DFG):
MAK-Bewertung:
TRK-Bewertung:
Wirkung:
Versuchsklasse:
Brandgefahr:
Wassergefährdung:
Lagerung:
Entsorgung (Soest 1994):

Ende des Stoffinfos

© F. Wedekind, Porta Westfalica 07/99