Stoffinfo aus WinCHE99:Die Datenbank zur "Soester-Liste"
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Datum: 27.06.2009


 

Aluminiumnitrat

Keine Formelgrafik vorhanden

Reizt die Augen und die Haut.Feuergefahr bei Berührung mit brennbaren Stoffen.
Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren.
Risiken und Sicherheit:
R-Sätze:
S-Sätze:
Information zu Aluminiumnitrat
Name2: Aluminiumnitrat * 9 H2O
Formel: Al(NO3)3 * 9 H2O
CAS-Nummer: 7784-27-2
UN-Nummer:
Gefahrensymbole: Xi O
R-Sätze: 36/38-8
S-Sätze 26
WGK: 1
Krebsgefahr DFG (A1/A2/B):
Fruchtschädigender Stoff DFG:
Erbgutgefährdend DFG:
Wirkung (H/S):
MAK (ml/m3):
MAK (mg/m3):
MAK-Fak:
TRK (ml/m3):
TRK (mg/m3):
Krebs:
Erbgutveränderung EU:
Fruchtschädigung  EU (R-E):
Fortpflanzung EU (R-E):
Molare Masse (g/cm3): 375,13
Dichte (g/cm3):
Smp(°C): 73
Sdt (°C): 135
Dampfdruck:
Löslichkeit in Wasser: 419 g/l 20 °C
Unterricht: SI
Bezeichnung: Xi Reizend. Einstufung: Deutliche Augenschäden bzw. Entzündung der Haut, die mindestens 24 Stunden nach der Einwirkungszeit an halten oder deutliche Reizung der Atemwege. Auf eine mögliche Sensiblisierung durch Hautkontakt wird besonders hingewiesen. Vorsicht: Berührung von Augen und Haut vermeiden, Dämpfe nicht einatmen! Bezeichnung: O Brandfördernd. Einstufung: Organische Peroxide, die entzündliche Eigenschaften besitzen. Stoffe und Zubereitungen, die bei Berührung mit brennbaren Materialien diese entzünden können oder explosionsgefährlich werden, wenn sie mit brennbaren Materialien gemischt werden. Vorsicht: Jeden Kontakt mit brennbaren Stoffen vermeiden. Entzündungsgefahr: Ausgebrochene Brände können gefördert die Brandbekämpfung erschwert werden.
Gefahrensymbole - Erläuterungen der Einstufung:
Lagervorrat: Gefahrstoffe müssen nach Paragraph 16 Abs. 3a der GefStoffV in einem Gefahrstoffkataster erfaßt werden. Das Kataster ist bei bei wesentlichen Änderungen hinsichtlich Art und Umfang zu ergänzen. Dies gilt z.B. für: o Neuaufnahme gefährlicher Stoffe o Änderung der Einstufung gefährlicher Stoffe o gravierende Änderung der Menge Eine Überprüfung sollte regelmäßig - jedoch mind. jährlich erfolgen. Nicht mehr identifizierbare, entbehrliche. oder verbotene Stoffe sind zu entsorgen. Als Mengenangabe ist die vorrätige oder jährlich verwendete Menge in einem Raster von [x < 100g] [x < 1kg] [x < 10kg] ausreichend. Bei Stoffen mit folgenden Eigenschaften ist eine Angabe auf ein g nötig: krebserzeugend - erbgutverändernd - fortpflanzungsgefährdend (photo-)sensibilisierend - explosionsgefährlich Explosionsgefährliche Stoffe dürfen die Menge von 100g in der Schule nicht übersteigen. Für krebserzeugende oder erbgutverändernde Stoffe werden keine MAK-Werte aufgestellt. In der Industrie kann auf den Einsatz dieser Stoffe nicht verzichtet werden. Der TRK-Wert gibt die nach dem derzeitigen Stand der Technik erreichbare Konzentration des Stoffes in der Luft an. Ein Ausschluß von Risiken ist bei Einhaltung des Wertes nicht möglich - nur eine Risikominderung. SI = Schülerexperimente sind in der Sek I und Sek II zugelassen. 1 Schwach wassergefährdender Stoff. 0 = Sammlungs- / Vorbereitungraum. Folgende Laborabfälle sollten jeweils in einem Behälter gesammelt werden. Die Einstufung entspricht der Empfehlung der Soester Arbeitsgruppe "Gefahrstoffe im Unterricht". Stand Dezember 1994 1 : Feste Abfälle anorganisch. 2 : Feste Abfälle organisch. 3 : Metallisches Quecksilber. 4 : Quecksilberverbindungen. 5 : Organische Lösemittel (halogenhaltig und nicht halogenhaltig). 6 : Schwermetallsalzlösungen. 7 : Chromatabfälle. 8 : Salzlösungen (Säuren und Laugen; pH-Wert auf 7 einstellen). 9 : Glasbruch (Borosilikatglas nicht zum Altglas sondern zum Hausmüll). 10 : Entwicklerlösungen. 11 : Fixierbad. 12 : Organische Lösemittel (nur F aus Kunst, Technik etc.) 13 : Ätzflüssigkeiten. 14 : Reste von Altfarben. 15 : Reste von Klebern. Abwasser : z.B. biologisch abbaubare Substanzen. Abluft : Ungefährliche gasförmige Substanzen. Hausmüll : Nur in wenigen Ausnahmefällen möglich. Aufarbeitung : Diese Substanz sollte vor der Entsorgung aufbereitet werden (z.B. durch Reduktion). Aufarbeitung = Substanz sollte aufgearbeitet werden. (z.B. durch Reduktion, Oxidation, Umsetzung mit Wasser)
Hinweis:
Krebsgefahr (EU):
Fruchtschädigender Stoff (EU):
Beeinträchtigung der Fortpflanzungsfähigkeit (EU):
Erbgutveränderung (EU):
Krebsgefahr (DFG):
Fruchtschädigender Stoff (DFG):
Erbgutveränderung (DFG):
MAK-Bewertung:
TRK-Bewertung:
Wirkung:
Versuchsklasse:
Brandgefahr:
Wassergefährdung:
Lagerung:
Entsorgung (Soest 1994):

Ende des Stoffinfos

© F. Wedekind, Porta Westfalica 07/99