Stoffinfo aus WinCHE99:Die Datenbank zur "Soester-Liste"
© Frank Wedekind, Porta Westfalica 07/99. Alle Angaben ohne Gewähr. Quelle: "Soester-Liste" 05/99.
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Datum: 27.06.2009


 

Acetylchlorid

Keine Formelgrafik vorhanden

Leichtentzündlich.Reagiert heftig mit Wasser.Verursacht Verätzungen.
Unter Verschluß und für Kinder unzugänglich aufbewahren.Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren.Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen.Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren.Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, das Etikett vorzeigen).
Risiken und Sicherheit:
R-Sätze:
S-Sätze:
Information zu Acetylchlorid
Name2: Essigsäurechlorid
Formel: CH3-COCl
CAS-Nummer: 75-36-5
UN-Nummer: 1717
Gefahrensymbole: C F
R-Sätze: 11-14-34
S-Sätze 1/2-9-16-26-45
WGK: 1
Krebsgefahr DFG (A1/A2/B):
Fruchtschädigender Stoff DFG:
Erbgutgefährdend DFG:
Wirkung (H/S):
MAK (ml/m3):
MAK (mg/m3):
MAK-Fak:
TRK (ml/m3):
TRK (mg/m3):
Krebs:
Erbgutveränderung EU:
Fruchtschädigung  EU (R-E):
Fortpflanzung EU (R-E):
Molare Masse (g/cm3): 78,5
Dichte (g/cm3): 1,10
Smp(°C): -112
Sdt (°C): 52
Dampfdruck: 320 hPa 20 °C
Löslichkeit in Wasser: löslich Zers.
Unterricht: SI
Bezeichnung: C Ätzend. Einstufung: Zerstörung des Hautgewebes in seiner gesamten Dicke bei gesunder, intakter Haut oder wenn diese Ergebnis voraus gesagt werden kann. Vorsicht: Durch besondere Schutzmaßnahmen Berührung mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden. Dämpfe nicht einatmen! Bezeichnung: F Leichtentzündlich. Einstufung: Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt unter 21°C, die aber nicht hochentzündlich sind. Gase, auch in verflüssigter Form, mit einem Zündbereich bei Normaldruck. Stoffe und Zubereitungen, die bei Berührung mit Wasser oder feuchter Luft leichtentzündliche Gase bilden. Vorsicht: Von offenen Flammen, Funken und Wärmequellen fernhalten.
Gefahrensymbole - Erläuterungen der Einstufung:
Lagervorrat: Gefahrstoffe müssen nach Paragraph 16 Abs. 3a der GefStoffV in einem Gefahrstoffkataster erfaßt werden. Das Kataster ist bei bei wesentlichen Änderungen hinsichtlich Art und Umfang zu ergänzen. Dies gilt z.B. für: o Neuaufnahme gefährlicher Stoffe o Änderung der Einstufung gefährlicher Stoffe o gravierende Änderung der Menge Eine Überprüfung sollte regelmäßig - jedoch mind. jährlich erfolgen. Nicht mehr identifizierbare, entbehrliche. oder verbotene Stoffe sind zu entsorgen. Als Mengenangabe ist die vorrätige oder jährlich verwendete Menge in einem Raster von [x < 100g] [x < 1kg] [x < 10kg] ausreichend. Bei Stoffen mit folgenden Eigenschaften ist eine Angabe auf ein g nötig: krebserzeugend - erbgutverändernd - fortpflanzungsgefährdend (photo-)sensibilisierend - explosionsgefährlich Explosionsgefährliche Stoffe dürfen die Menge von 100g in der Schule nicht übersteigen. Für krebserzeugende oder erbgutverändernde Stoffe werden keine MAK-Werte aufgestellt. In der Industrie kann auf den Einsatz dieser Stoffe nicht verzichtet werden. Der TRK-Wert gibt die nach dem derzeitigen Stand der Technik erreichbare Konzentration des Stoffes in der Luft an. Ein Ausschluß von Risiken ist bei Einhaltung des Wertes nicht möglich - nur eine Risikominderung. SI = Schülerexperimente sind in der Sek I und Sek II zugelassen. AI Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt unter 21°C. 1 Schwach wassergefährdender Stoff. 1 = Belüfteter Schrank. Folgende Laborabfälle sollten jeweils in einem Behälter gesammelt werden. Die Einstufung entspricht der Empfehlung der Soester Arbeitsgruppe "Gefahrstoffe im Unterricht". Stand Dezember 1994 1 : Feste Abfälle anorganisch. 2 : Feste Abfälle organisch. 3 : Metallisches Quecksilber. 4 : Quecksilberverbindungen. 5 : Organische Lösemittel (halogenhaltig und nicht halogenhaltig). 6 : Schwermetallsalzlösungen. 7 : Chromatabfälle. 8 : Salzlösungen (Säuren und Laugen; pH-Wert auf 7 einstellen). 9 : Glasbruch (Borosilikatglas nicht zum Altglas sondern zum Hausmüll). 10 : Entwicklerlösungen. 11 : Fixierbad. 12 : Organische Lösemittel (nur F aus Kunst, Technik etc.) 13 : Ätzflüssigkeiten. 14 : Reste von Altfarben. 15 : Reste von Klebern. Abwasser : z.B. biologisch abbaubare Substanzen. Abluft : Ungefährliche gasförmige Substanzen. Hausmüll : Nur in wenigen Ausnahmefällen möglich. Aufarbeitung : Diese Substanz sollte vor der Entsorgung aufbereitet werden (z.B. durch Reduktion). Aufarbeitung = Substanz sollte aufgearbeitet werden. (z.B. durch Reduktion, Oxidation, Umsetzung mit Wasser)
Hinweis:
Krebsgefahr (EU):
Fruchtschädigender Stoff (EU):
Beeinträchtigung der Fortpflanzungsfähigkeit (EU):
Erbgutveränderung (EU):
Krebsgefahr (DFG):
Fruchtschädigender Stoff (DFG):
Erbgutveränderung (DFG):
MAK-Bewertung:
TRK-Bewertung:
Wirkung:
Versuchsklasse:
Brandgefahr:
Wassergefährdung:
Lagerung:
Entsorgung (Soest 1994):

Ende des Stoffinfos

© F. Wedekind, Porta Westfalica 07/99