Stoffinfo aus WinCHE99:Die Datenbank zur "Soester-Liste"
© Frank Wedekind, Porta Westfalica 07/99. Alle Angaben ohne Gewähr. Quelle: "Soester-Liste" 05/99.
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Datum: 27.06.2009


 

Acetaldehyd

Keine Formelgrafik vorhanden

Hochentzündlich.Reizt die Augen und die Atmungsorgane.Irreversibler Schaden möglich.
Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen.Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen.Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen.
Risiken und Sicherheit:
R-Sätze:
S-Sätze:
Information zu Acetaldehyd
Name2: Ethanal
Formel: CH3-CHO
CAS-Nummer: 75-07-0
UN-Nummer: 1089
Gefahrensymbole: Xn F+
R-Sätze: 12-36/37-40
S-Sätze 16-2-33-36/37
WGK: 1
Krebsgefahr DFG (A1/A2/B): B
Fruchtschädigender Stoff DFG: D
Erbgutgefährdend DFG:
Wirkung (H/S):
MAK (ml/m3): 50
MAK (mg/m3): 90
MAK-Fak: I
TRK (ml/m3):
TRK (mg/m3):
Krebs: 3
Erbgutveränderung EU:
Fruchtschädigung  EU (R-E):
Fortpflanzung EU (R-E):
Molare Masse (g/cm3): 44,05
Dichte (g/cm3): 0,77
Smp(°C): -123
Sdt (°C): 21
Dampfdruck: 1007 hPa 20 °C
Löslichkeit in Wasser: löslich
Unterricht: LV
Bezeichnung: Xn Gesundheitsschädlich (alt: Mindergiftig.) Einstufung: Nach Ergebnissen akuter Toxizitätsprüfungen oral, dermal, inhalativ sowie bei erheblichen Anhaltspunkten für mög- lichen, evtl. irreversiblen Gesundheitsschaden durch einmalige, wiederholte oder länger andauernde Aufnahme. Vorsicht: Kontakt mit dem menschlichen Körper, auch Einatmen von Dämpfen vermeiden. Gesundheitsschäden sind bei unsach- gemäßer Verwendung möglich. Bei einzelnen Substanzen ist eine krebserzeugende, erbgutverändernde oder frucht- schädigende Wirkung nicht völlig auszuschließen. Hierauf wird hingewiesen; ebenso auf die Gefahr einer möglichen Sensibilisierung. Bezeichnung: F+ Hochentzündlich. Einstufung: Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt unter 0°C und einem Siedepunkt von höchstens 35 °C. Vorsicht: Von offenen Flammen, Funken und Wärmequellen fernhalten.
Gefahrensymbole - Erläuterungen der Einstufung:
Lagervorrat: Gefahrstoffe müssen nach Paragraph 16 Abs. 3a der GefStoffV in einem Gefahrstoffkataster erfaßt werden. Das Kataster ist bei bei wesentlichen Änderungen hinsichtlich Art und Umfang zu ergänzen. Dies gilt z.B. für: o Neuaufnahme gefährlicher Stoffe o Änderung der Einstufung gefährlicher Stoffe o gravierende Änderung der Menge Eine Überprüfung sollte regelmäßig - jedoch mind. jährlich erfolgen. Nicht mehr identifizierbare, entbehrliche. oder verbotene Stoffe sind zu entsorgen. Als Mengenangabe ist die vorrätige oder jährlich verwendete Menge in einem Raster von [x < 100g] [x < 1kg] [x < 10kg] ausreichend. Bei Stoffen mit folgenden Eigenschaften ist eine Angabe auf ein g nötig: krebserzeugend - erbgutverändernd - fortpflanzungsgefährdend (photo-)sensibilisierend - explosionsgefährlich Explosionsgefährliche Stoffe dürfen die Menge von 100g in der Schule nicht übersteigen. EU-Einstufung: C3 = Stoffe, die wegen möglicher krebserregender Wirkung beim Menschen Anlaß zur Besorgnis geben. B = Stoffe mit begründetem Verdacht auf krebserzeugendes Potential. D = Eine Einstufung in eine der Gruppen A bis C ist nicht möglich. I = Lokal reizende Stoffe. F=als Feinstaub G=als Gesamtstaub Kurzzeitwerthöhe: 2 * MAK Kzw-Dauer: 5 Min. Momentanwert, 8x je 8h Für krebserzeugende oder erbgutverändernde Stoffe werden keine MAK-Werte aufgestellt. In der Industrie kann auf den Einsatz dieser Stoffe nicht verzichtet werden. Der TRK-Wert gibt die nach dem derzeitigen Stand der Technik erreichbare Konzentration des Stoffes in der Luft an. Ein Ausschluß von Risiken ist bei Einhaltung des Wertes nicht möglich - nur eine Risikominderung. LV = Nur für Lehrerversuch zugelassen. B Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt unter 21°C, die sich bei 15°C in Wasser lösen, oder deren brennbare Bestandteile sich bei 15°C in Wasser lösen. 1 Schwach wassergefährdender Stoff. 4 = Explosionsgeschützter Kühlschrank. Folgende Laborabfälle sollten jeweils in einem Behälter gesammelt werden. Die Einstufung entspricht der Empfehlung der Soester Arbeitsgruppe "Gefahrstoffe im Unterricht". Stand Dezember 1994 1 : Feste Abfälle anorganisch. 2 : Feste Abfälle organisch. 3 : Metallisches Quecksilber. 4 : Quecksilberverbindungen. 5 : Organische Lösemittel (halogenhaltig und nicht halogenhaltig). 6 : Schwermetallsalzlösungen. 7 : Chromatabfälle. 8 : Salzlösungen (Säuren und Laugen; pH-Wert auf 7 einstellen). 9 : Glasbruch (Borosilikatglas nicht zum Altglas sondern zum Hausmüll). 10 : Entwicklerlösungen. 11 : Fixierbad. 12 : Organische Lösemittel (nur F aus Kunst, Technik etc.) 13 : Ätzflüssigkeiten. 14 : Reste von Altfarben. 15 : Reste von Klebern. Abwasser : z.B. biologisch abbaubare Substanzen. Abluft : Ungefährliche gasförmige Substanzen. Hausmüll : Nur in wenigen Ausnahmefällen möglich. Aufarbeitung : Diese Substanz sollte vor der Entsorgung aufbereitet werden (z.B. durch Reduktion). 5 = O R G A N I S C H E L Ö S E M I T T E L. (halogenhaltig und nicht halogenhaltig; auch T+ und F+)
Hinweis:
Krebsgefahr (EU):
Fruchtschädigender Stoff (EU):
Beeinträchtigung der Fortpflanzungsfähigkeit (EU):
Erbgutveränderung (EU):
Krebsgefahr (DFG):
Fruchtschädigender Stoff (DFG):
Erbgutveränderung (DFG):
MAK-Bewertung:
TRK-Bewertung:
Wirkung:
Versuchsklasse:
Brandgefahr:
Wassergefährdung:
Lagerung:
Entsorgung (Soest 1994):

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© F. Wedekind, Porta Westfalica 07/99