Stoffinfo aus WinCHE99:Die Datenbank zur "Soester-Liste"
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Datum: 27.06.2009


 

Acetonitril

Keine Formelgrafik vorhanden

Leichtentzündlich.Giftig beim Einatmen, Verschlucken und bei Berührung mit der Haut.
Unter Verschluß und für Kinder unzugänglich aufbewahren.Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen.Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, das Etikett vorzeigen).
Risiken und Sicherheit:
R-Sätze:
S-Sätze:
Information zu Acetonitril
Name2: Methylcyanid
Formel: CH3-CN
CAS-Nummer: 75-05-8
UN-Nummer: 1648
Gefahrensymbole: T F
R-Sätze: 11-23/24/25
S-Sätze 1/2-16-27-45
WGK: 2
Krebsgefahr DFG (A1/A2/B):
Fruchtschädigender Stoff DFG:
Erbgutgefährdend DFG:
Wirkung (H/S): H
MAK (ml/m3): 40
MAK (mg/m3): 68
MAK-Fak: II,1
TRK (ml/m3):
TRK (mg/m3):
Krebs:
Erbgutveränderung EU:
Fruchtschädigung  EU (R-E):
Fortpflanzung EU (R-E):
Molare Masse (g/cm3): 41,05
Dichte (g/cm3): 0,78
Smp(°C): -46
Sdt (°C): 81
Dampfdruck: 97 hPa 20 °C
Löslichkeit in Wasser: löslich
Unterricht: SII#
Bezeichnung: T Giftig. Einstufung: Nach Ergebnissen akuter Toxizitätsprüfungen oral, dermal, inhalativ sowie bei erheblichen Anhaltspunkten für schweren, evtl. irreversiblen Gesundheitsschaden durch einmalige, wiederholte oder länger andauernde Aufnahme. Vorsicht: Jeglicher Kontakt mit dem menschlichen Körper ist zu vermeiden, da schwere Gesundheitsschäden, evtl. mit Todesfolge nicht auszuschließen sind. Auf die krebs- erzeugende Wirkung oder das Risiko erbgutverändernder oder fruchtschädigender Wirkung einzelner Stoffe wird besonders hingewiesen. Bezeichnung: F Leichtentzündlich. Einstufung: Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt unter 21°C, die aber nicht hochentzündlich sind. Gase, auch in verflüssigter Form, mit einem Zündbereich bei Normaldruck. Stoffe und Zubereitungen, die bei Berührung mit Wasser oder feuchter Luft leichtentzündliche Gase bilden. Vorsicht: Von offenen Flammen, Funken und Wärmequellen fernhalten.
Gefahrensymbole - Erläuterungen der Einstufung:
Lagervorrat: Gefahrstoffe müssen nach Paragraph 16 Abs. 3a der GefStoffV in einem Gefahrstoffkataster erfaßt werden. Das Kataster ist bei bei wesentlichen Änderungen hinsichtlich Art und Umfang zu ergänzen. Dies gilt z.B. für: o Neuaufnahme gefährlicher Stoffe o Änderung der Einstufung gefährlicher Stoffe o gravierende Änderung der Menge Eine Überprüfung sollte regelmäßig - jedoch mind. jährlich erfolgen. Nicht mehr identifizierbare, entbehrliche. oder verbotene Stoffe sind zu entsorgen. Als Mengenangabe ist die vorrätige oder jährlich verwendete Menge in einem Raster von [x < 100g] [x < 1kg] [x < 10kg] ausreichend. Bei Stoffen mit folgenden Eigenschaften ist eine Angabe auf ein g nötig: krebserzeugend - erbgutverändernd - fortpflanzungsgefährdend (photo-)sensibilisierend - explosionsgefährlich Explosionsgefährliche Stoffe dürfen die Menge von 100g in der Schule nicht übersteigen. II,1= Resorptiv wirkende Stoffe. Wirkungseintritt innerhalb 2h. Halbwertzeit < 2h. Kurzzeitwerthöhe: 2 * MAK Kurzzeitwertdauer: 30 Min. Mittelwert, 4 x je Schicht (8h). F=als Feinstaub G=als Gesamtstaub Halbwertzeit=Dauer, bis momentane Konzentration auf halben Wert gesunken. Für krebserzeugende oder erbgutverändernde Stoffe werden keine MAK-Werte aufgestellt. In der Industrie kann auf den Einsatz dieser Stoffe nicht verzichtet werden. Der TRK-Wert gibt die nach dem derzeitigen Stand der Technik erreichbare Konzentration des Stoffes in der Luft an. Ein Ausschluß von Risiken ist bei Einhaltung des Wertes nicht möglich - nur eine Risikominderung. H = Gefahr der Hautresorption! Schutzhandschuhe tragen! B Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt unter 21°C, die sich bei 15°C in Wasser lösen, oder deren brennbare Bestandteile sich bei 15°C in Wasser lösen. 2 Wassergefährdender Stoff. 2 = Verschließbarer Schrank (Giftschrank). Folgende Laborabfälle sollten jeweils in einem Behälter gesammelt werden. Die Einstufung entspricht der Empfehlung der Soester Arbeitsgruppe "Gefahrstoffe im Unterricht". Stand Dezember 1994 1 : Feste Abfälle anorganisch. 2 : Feste Abfälle organisch. 3 : Metallisches Quecksilber. 4 : Quecksilberverbindungen. 5 : Organische Lösemittel (halogenhaltig und nicht halogenhaltig). 6 : Schwermetallsalzlösungen. 7 : Chromatabfälle. 8 : Salzlösungen (Säuren und Laugen; pH-Wert auf 7 einstellen). 9 : Glasbruch (Borosilikatglas nicht zum Altglas sondern zum Hausmüll). 10 : Entwicklerlösungen. 11 : Fixierbad. 12 : Organische Lösemittel (nur F aus Kunst, Technik etc.) 13 : Ätzflüssigkeiten. 14 : Reste von Altfarben. 15 : Reste von Klebern. Abwasser : z.B. biologisch abbaubare Substanzen. Abluft : Ungefährliche gasförmige Substanzen. Hausmüll : Nur in wenigen Ausnahmefällen möglich. Aufarbeitung : Diese Substanz sollte vor der Entsorgung aufbereitet werden (z.B. durch Reduktion). 5 = O R G A N I S C H E L Ö S E M I T T E L. (halogenhaltig und nicht halogenhaltig; auch T+ und F+)
Hinweis:
Krebsgefahr (EU):
Fruchtschädigender Stoff (EU):
Beeinträchtigung der Fortpflanzungsfähigkeit (EU):
Erbgutveränderung (EU):
Krebsgefahr (DFG):
Fruchtschädigender Stoff (DFG):
Erbgutveränderung (DFG):
MAK-Bewertung:
TRK-Bewertung:
Wirkung:
Versuchsklasse:
Brandgefahr:
Wassergefährdung:
Lagerung:
Entsorgung (Soest 1994):

Ende des Stoffinfos

© F. Wedekind, Porta Westfalica 07/99