Stoffinfo aus WinCHE99:Die Datenbank zur "Soester-Liste"
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Datum: 27.06.2009


 

Ameisensäuremethylester

Keine Formelgrafik vorhanden

Hochentzündlich.
Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen.Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen.Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren.
Risiken und Sicherheit:
R-Sätze:
S-Sätze:
Information zu Ameisensäuremethylester
Name2: Methylformiat
Formel: HCOO-CH3
CAS-Nummer: 107-31-3
UN-Nummer: 1243
Gefahrensymbole: F+
R-Sätze: 12
S-Sätze 16-2-33-9
WGK: 1
Krebsgefahr DFG (A1/A2/B):
Fruchtschädigender Stoff DFG: C
Erbgutgefährdend DFG:
Wirkung (H/S): H
MAK (ml/m3): 100
MAK (mg/m3): 250
MAK-Fak: I
TRK (ml/m3):
TRK (mg/m3):
Krebs:
Erbgutveränderung EU:
Fruchtschädigung  EU (R-E):
Fortpflanzung EU (R-E):
Molare Masse (g/cm3): 60,05
Dichte (g/cm3): 0,97
Smp(°C): -99
Sdt (°C): 32
Dampfdruck: 640 hPa 20 °C
Löslichkeit in Wasser: 300 g/l 20 °C
Unterricht: SII#
Bezeichnung: F+ Hochentzündlich. Einstufung: Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt unter 0°C und einem Siedepunkt von höchstens 35 °C. Vorsicht: Von offenen Flammen, Funken und Wärmequellen fernhalten.
Gefahrensymbole - Erläuterungen der Einstufung:
Lagervorrat: Gefahrstoffe müssen nach Paragraph 16 Abs. 3a der GefStoffV in einem Gefahrstoffkataster erfaßt werden. Das Kataster ist bei bei wesentlichen Änderungen hinsichtlich Art und Umfang zu ergänzen. Dies gilt z.B. für: o Neuaufnahme gefährlicher Stoffe o Änderung der Einstufung gefährlicher Stoffe o gravierende Änderung der Menge Eine Überprüfung sollte regelmäßig - jedoch mind. jährlich erfolgen. Nicht mehr identifizierbare, entbehrliche. oder verbotene Stoffe sind zu entsorgen. Als Mengenangabe ist die vorrätige oder jährlich verwendete Menge in einem Raster von [x < 100g] [x < 1kg] [x < 10kg] ausreichend. Bei Stoffen mit folgenden Eigenschaften ist eine Angabe auf ein g nötig: krebserzeugend - erbgutverändernd - fortpflanzungsgefährdend (photo-)sensibilisierend - explosionsgefährlich Explosionsgefährliche Stoffe dürfen die Menge von 100g in der Schule nicht übersteigen. C = Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des MAK und BAT-Wertes nicht befürchtet zu werden. I = Lokal reizende Stoffe. F=als Feinstaub G=als Gesamtstaub Kurzzeitwerthöhe: 2 * MAK Kzw-Dauer: 5 Min. Momentanwert, 8x je 8h Für krebserzeugende oder erbgutverändernde Stoffe werden keine MAK-Werte aufgestellt. In der Industrie kann auf den Einsatz dieser Stoffe nicht verzichtet werden. Der TRK-Wert gibt die nach dem derzeitigen Stand der Technik erreichbare Konzentration des Stoffes in der Luft an. Ein Ausschluß von Risiken ist bei Einhaltung des Wertes nicht möglich - nur eine Risikominderung. H = Gefahr der Hautresorption! Schutzhandschuhe tragen! AI Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt unter 21°C. 1 Schwach wassergefährdender Stoff. 4 = Explosionsgeschützter Kühlschrank. Folgende Laborabfälle sollten jeweils in einem Behälter gesammelt werden. Die Einstufung entspricht der Empfehlung der Soester Arbeitsgruppe "Gefahrstoffe im Unterricht". Stand Dezember 1994 1 : Feste Abfälle anorganisch. 2 : Feste Abfälle organisch. 3 : Metallisches Quecksilber. 4 : Quecksilberverbindungen. 5 : Organische Lösemittel (halogenhaltig und nicht halogenhaltig). 6 : Schwermetallsalzlösungen. 7 : Chromatabfälle. 8 : Salzlösungen (Säuren und Laugen; pH-Wert auf 7 einstellen). 9 : Glasbruch (Borosilikatglas nicht zum Altglas sondern zum Hausmüll). 10 : Entwicklerlösungen. 11 : Fixierbad. 12 : Organische Lösemittel (nur F aus Kunst, Technik etc.) 13 : Ätzflüssigkeiten. 14 : Reste von Altfarben. 15 : Reste von Klebern. Abwasser : z.B. biologisch abbaubare Substanzen. Abluft : Ungefährliche gasförmige Substanzen. Hausmüll : Nur in wenigen Ausnahmefällen möglich. Aufarbeitung : Diese Substanz sollte vor der Entsorgung aufbereitet werden (z.B. durch Reduktion). 5 = O R G A N I S C H E L Ö S E M I T T E L. (halogenhaltig und nicht halogenhaltig; auch T+ und F+)
Hinweis:
Krebsgefahr (EU):
Fruchtschädigender Stoff (EU):
Beeinträchtigung der Fortpflanzungsfähigkeit (EU):
Erbgutveränderung (EU):
Krebsgefahr (DFG):
Fruchtschädigender Stoff (DFG):
Erbgutveränderung (DFG):
MAK-Bewertung:
TRK-Bewertung:
Wirkung:
Versuchsklasse:
Brandgefahr:
Wassergefährdung:
Lagerung:
Entsorgung (Soest 1994):

Ende des Stoffinfos

© F. Wedekind, Porta Westfalica 07/99