Stoffinfo aus WinCHE99:Die Datenbank zur "Soester-Liste"
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Datum: 27.06.2009


 

Bleiazid

Keine Formelgrafik vorhanden

Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken.Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen besonders explosionsgefährlich.Gefahr kumulativer Wirkungen.Kann das Kind im Mutterleib schädigen.Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen.
Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, das Etikett vorzeigen).Exposition vermeiden. Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.
Risiken und Sicherheit:
R-Sätze:
S-Sätze:
Information zu Bleiazid
Name2:
Formel: Pb(N3)2
CAS-Nummer: 00-00-0
UN-Nummer:
Gefahrensymbole: E T
R-Sätze: 20/22-3-33-61-62
S-Sätze 45-53
WGK: 3
Krebsgefahr DFG (A1/A2/B): B
Fruchtschädigender Stoff DFG:
Erbgutgefährdend DFG:
Wirkung (H/S):
MAK (ml/m3):
MAK (mg/m3): 0,1 E
MAK-Fak:
TRK (ml/m3):
TRK (mg/m3):
Krebs:
Erbgutveränderung EU:
Fruchtschädigung  EU (R-E): 1
Fortpflanzung EU (R-E): 3
Molare Masse (g/cm3): 291,2
Dichte (g/cm3): 4,8
Smp(°C): 0
Sdt (°C): 0
Dampfdruck:
Löslichkeit in Wasser:
Unterricht: LV
Bezeichnung: E Explosionsgefährlich. Einstufung: Gemäß Versuchsergebnis nach der ChemG Anmelde- und Prüfnachweisverordnung. Vorsicht: Schlag, Stoß, Reibung, Funkenbildung, Feuer, Hitzeeinwirkung vermeiden. Bezeichnung: T Giftig. Einstufung: Nach Ergebnissen akuter Toxizitätsprüfungen oral, dermal, inhalativ sowie bei erheblichen Anhaltspunkten für schweren, evtl. irreversiblen Gesundheitsschaden durch einmalige, wiederholte oder länger andauernde Aufnahme. Vorsicht: Jeglicher Kontakt mit dem menschlichen Körper ist zu vermeiden, da schwere Gesundheitsschäden, evtl. mit Todesfolge nicht auszuschließen sind. Auf die krebs- erzeugende Wirkung oder das Risiko erbgutverändernder oder fruchtschädigender Wirkung einzelner Stoffe wird besonders hingewiesen.
Gefahrensymbole - Erläuterungen der Einstufung:
Lagervorrat: Gefahrstoffe müssen nach Paragraph 16 Abs. 3a der GefStoffV in einem Gefahrstoffkataster erfaßt werden. Das Kataster ist bei bei wesentlichen Änderungen hinsichtlich Art und Umfang zu ergänzen. Dies gilt z.B. für: o Neuaufnahme gefährlicher Stoffe o Änderung der Einstufung gefährlicher Stoffe o gravierende Änderung der Menge Eine Überprüfung sollte regelmäßig - jedoch mind. jährlich erfolgen. Nicht mehr identifizierbare, entbehrliche. oder verbotene Stoffe sind zu entsorgen. Als Mengenangabe ist die vorrätige oder jährlich verwendete Menge in einem Raster von [x < 100g] [x < 1kg] [x < 10kg] ausreichend. Bei Stoffen mit folgenden Eigenschaften ist eine Angabe auf ein g nötig: krebserzeugend - erbgutverändernd - fortpflanzungsgefährdend (photo-)sensibilisierend - explosionsgefährlich Explosionsgefährliche Stoffe dürfen die Menge von 100g in der Schule nicht übersteigen. EU-Einstufung: RE1= Stoffe, die beim Menschen bekanntermaßen fruchtschädigend wirken. EU-Einstufung: RF3= Stoffe, die wegen möglicher Beeinträchtigung der Fortpflanzungsfähigkeit des Menschen Anlaß zur Besorgnis geben. B = Stoffe mit begründetem Verdacht auf krebserzeugendes Potential. Für krebserzeugende oder erbgutverändernde Stoffe werden keine MAK-Werte aufgestellt. In der Industrie kann auf den Einsatz dieser Stoffe nicht verzichtet werden. Der TRK-Wert gibt die nach dem derzeitigen Stand der Technik erreichbare Konzentration des Stoffes in der Luft an. Ein Ausschluß von Risiken ist bei Einhaltung des Wertes nicht möglich - nur eine Risikominderung. LV = Nur für Lehrerversuch zugelassen. 3 Stark wassergefährdender Stoff. 0 = Sammlungs- / Vorbereitungraum. Folgende Laborabfälle sollten jeweils in einem Behälter gesammelt werden. Die Einstufung entspricht der Empfehlung der Soester Arbeitsgruppe "Gefahrstoffe im Unterricht". Stand Dezember 1994 1 : Feste Abfälle anorganisch. 2 : Feste Abfälle organisch. 3 : Metallisches Quecksilber. 4 : Quecksilberverbindungen. 5 : Organische Lösemittel (halogenhaltig und nicht halogenhaltig). 6 : Schwermetallsalzlösungen. 7 : Chromatabfälle. 8 : Salzlösungen (Säuren und Laugen; pH-Wert auf 7 einstellen). 9 : Glasbruch (Borosilikatglas nicht zum Altglas sondern zum Hausmüll). 10 : Entwicklerlösungen. 11 : Fixierbad. 12 : Organische Lösemittel (nur F aus Kunst, Technik etc.) 13 : Ätzflüssigkeiten. 14 : Reste von Altfarben. 15 : Reste von Klebern. Abwasser : z.B. biologisch abbaubare Substanzen. Abluft : Ungefährliche gasförmige Substanzen. Hausmüll : Nur in wenigen Ausnahmefällen möglich. Aufarbeitung : Diese Substanz sollte vor der Entsorgung aufbereitet werden (z.B. durch Reduktion). 1 = F E S T E A B F Ä L L E A N O R G A N I S C H.
Hinweis:
Krebsgefahr (EU):
Fruchtschädigender Stoff (EU):
Beeinträchtigung der Fortpflanzungsfähigkeit (EU):
Erbgutveränderung (EU):
Krebsgefahr (DFG):
Fruchtschädigender Stoff (DFG):
Erbgutveränderung (DFG):
MAK-Bewertung:
TRK-Bewertung:
Wirkung:
Versuchsklasse:
Brandgefahr:
Wassergefährdung:
Lagerung:
Entsorgung (Soest 1994):

Ende des Stoffinfos

© F. Wedekind, Porta Westfalica 07/99